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2024

Brandbrief: Patientenvertreter:innen fordern umgehend Nachbesserungen

Die Versorgung von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege ist zum 1. Juli 2024 gefährdet!

Patientenvertreter:innen fordern umgehend Nachbesserungen in § 132l SGB V

Mit ihrem heute veröffentlichten Brandbrief machen Patientenvertreter:innen auf Probleme bei der Umsetzung der Rahmenempfehlungen und der Vereinbarung der Versorgungsverträge aufmerksam und fordern den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf.

Sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. Lauterbach,

Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) ist mit dem Inkrafttreten der Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V am 1. Juli 2023 in die letzte Phase der Umsetzung eingetreten. In der letzten Phase müssen die Landesverbände der Krankenkassen/Ersatzkassen und die zuverlässigen Leistungserbringer gemäß § 132l Abs. 5 SGB V gemeinsam neue einheitliche Verträge über die Versorgung von Betroffenen mit Bedarf an außerklinische Intensivpflege, einschließlich deren Vergütung und Abrechnung, bis zum 30.Juni 2024 schließen.

Nach den bisherigen besorgniserregenden Rückmeldungen der Betroffenen und den Erkenntnissen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/rundschreiben/detail/default-4db37d03004d868e6923ebe0466822f1/) kommen die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse nach § 132l Abs. 5 SGB V nur schleppend zustande.

Für bestehende Verträge hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung vorgesehen, wonach Verträge nach § 132a Abs. 4 SGB V so lange fortgelten, bis sie durch Verträge nach § 132l Abs. 5 Satz 1 SGB V abgelöst werden, längstens jedoch für zwölf Monate nach Vereinbarung der vorgenannten Rahmenempfehlungen, also bis zum 30. Juni 2024 (vgl. § 132l Abs. 5 Satz 6 SGB V).

Um Versorgungsabbrüche bei der lebenserhaltenden Leistung für diese vulnerablen Patient*innen zu verhindern, bedarf es einer Verlängerung der in § 132l Absatz 5 Satz 6 SGB V vorgesehenen Übergangsfrist von 12 auf 30 Monate um die Versorgung der Betroffenen über Alt-Verträge gemäß § 132a Abs. 4 SGB V bis zum Abschluss von § 132l SGB V Verträgen sicherzustellen und den Vertragspartnern zielführende Verhandlungen und ggf. ein Schiedsverfahren zu ermöglichen.

Weiterführende Informationen zu unseren Forderungen finden Sie im Anhang. (hier herunterladen)

Für Rückfragen und Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Koritz

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL

Telefon: 030 / 235 935 198

E-Mail: tkoritz@isl-ev.de

Katja Kruse

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)

E-Mail: katja.kruse@bvkm.de

Henriette Cartolano

Intensivkinder Zuhause e.V.

E-Mail: regio-berlin@intensivkinder.de

 

Markus Behrendt

IntensivLeben – Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche e.V.

E-Mail: behrendt@intensivleben-kassel.de

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