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2026

kurz & klar: Das Behindertentestament

Wir landen ein zu Vortrag (online) mit Frage- und Austauschmöglichkeit

kurz & klar: Das Behindertentestament - Gemeinsam mit dem bvkm und IntensivLeben e.V. durch den Paragrafen-Dschungel

Donnerstag, 19. März 2026,

18 bis 21 Uhr,

FiDT Technologie- und Gründerzentrum, Ludwig-Erhard-Straße 10, 34131 Kassel

Mit einem sogenannten Behindertentestament können Eltern von Kindern mit Behinderung ihr Vermögen so vererben, dass das Kind materiellen Nutzen davon hat. Mit Hilfe welcher Regelungen wird der Zugriff des Sozialamts auf das Erbe verhindert und was ist der Unterschied zwischen der befreiten und der nicht befreiten Vorerbschaft? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Online-Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander. Bleiben Sie nach dem Info-Teil der Veranstaltung gerne noch auf einen Austausch. Wir freuen uns über neue und bekannte Gesichter!

ZIELGRUPPE
Eltern von Kindern mit Behinderung und weitere Interessierte sind herzlich willkommen.

REFERENTIN
Katja Kruse, Rechtsanwältin und Leiterin Abteilung Recht und Sozialpolitik beim bvkm

PROGRAMM

>> 18:00 Uhr Ankommen vor Ort

>> 18:10 Uhr Begrüßung  und Vorstellung

>> 18:30 Uhr Online-Vortrag:  Das Behindertentestament Referentin: Katja Kruse

>> 19:15 Uhr Pause  

>> 19:30 Uhr Fragerunde  und Austausch

>> 20:00 Uhr  Ausklingen des Abends

>>21:00 Uhr Ende

ORGANISATION

Ort

FiDT Technologie- und Gründerzentrum, Ludwig-Erhard-Straße 10, 34131 Kassel

Raum II B

Kosten

Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung
per Mail an info@intensivleben-kassel.de

zum Hintergrund:

kurz & klar

Die Veranstaltungsreihe„kurz & klar“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderteMenschen (bvkm) steht unter dem Motto „Leben miteinem behinderten Kind – Selbsthilfe stärken“. Gemeinsam mitElternvereinen und anderen Organisationen der Selbsthilfe vor Ort möchte derbvkm Eltern von Kindern mit Behinderung über ihre Rechte informieren und siedadurch ermutigen, ihnen zustehende Leistungen gegenüber den Kranken- undPflegekassen, den Sozialämtern und anderen Behörden einzufordern.

Foto: bvkm


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