Die gesetzliche Neuregelung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) und die dazugehörige Richtiline sind seit dem 31. Oktober 2023 rechtskräftig gültig und die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung liegen vor. Für manche Familie ist die zukünfige Versorgung auch unter der neuen Regelung gesichert, andere kämpfen noch darum und müssen sich mit Ärzt*innen und Krankenkassen auseinandersetzen.
Wir möchten an dieser Stelle zwei sich ergänzende Informationsmöglichkeiten für die Betroffenen vorstellen bzw. weitergeben:
Wir empfehlen zum einen wärmstens den aktuellen Fachbeitrag von Rechtsanwältin Katja Kruse (bvkm) „Außerklinische Intensivpflege: Die Umsetzung des GKV-IPReG auf der untergesetzlichen Ebene und Versorgungsprobleme von Betroffenen“, der die Rechtsgrundlage in verständlicher Sprache beleuchtet, erklärt und kommentiert. Den Artikel finden Sie/ findet Ihr hier.
Zum anderen hat sich Markus Behrendt, Vorsitzender von IntensivLeben e.V., als Patientenvertreter im G-BA für die AG-AKI intensiv mit der Richtlinie befasst und im vergangenen Jahr im Rahmen eines Online-Elternseminares die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen.
Die Präsentation zum Nachlesen und Herunterladen finden Sie hier.
Meldet Euch/ melden Sie sich, wenn Sie auf Schwierigkeiten stoßen oder Erfahrungen mit dem neuen Gesetz machen, die wir an andere betroffene Eltern weitergeben können/ sollen!